Bei einer Baumaßnahme wird durch eine Baubeweissicherung an potentiell tangierenden Gebäuden und Einrichtungen Rechtssicherheit gegenüber Forderungen Dritter erreicht. Statische Berechnungen und Tragwerksplanung sind Grundlage für die Errichtung von neuen Wohn- und Gewerbebauten in Massiv-, Holz- oder Stahlbau sowie die Sanierung von Altbauen und denkmalgeschützten Objekten.
Bauwerke wie z.B. Wohn- und Verwaltungsgebäude, Produktionsstätten, Lagerhallen, aber auch Brücken stellen einen wesentlichen Teil unseres Staats- oder Privatvermögens dar. Zur Sicherung dieser Vermögenswerte müssen Bauwerke erhalten, instandgesetzt oder für sich ändernde Nutzung ertüchtigt werden.
Die Instandhaltung von Bauwerken oder deren Bauteilen dient zur Abwehr von Gefahren, die von Substanzmängeln ausgehen oder ausgehen können und somit Dritte (Nutzer, Mieter, Bewohner, Besucher, Betriebsangehörige, etc.) gefährden würden. Dadurch ergeben sich sowohl für den Gebäudeeigentümer als auch für den Arbeitgeber als Nutzer des Gebäudes die Pflicht zur Gefahrenabwehr.
Im Laufe der Jahre weisen Bauwerke aufgrund der verschiedensten Nutzungen oder Einflüsse gewisse Abnutzungen und Schäden auf. Diese baulichen Mängel müssen dann begutachtet, bewertet und anschließend behoben werden.
Baubeweissicherung und Bestandsaufnahme
- Vorsorgliche Baubeweissicherung
- Bestandsaufnahme von Gebäuden, Bauwerken, Verkehrsflächen etc.
- Begutachtung von Bau- und Gebäudeschäden
- Reparaturplanung
- Kostenermittlung
- Ausschreibung von Sanierungsmaßnahmen