Hydrogeologie

Wasser ist das wichtigste Lebensmittel. Zur Qualitäts- und Quantitätssicherung ist es durch Gesetze und Verordnungen rechtlich geschützt.

Grundlage des Wasserschutzes bilden die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die darauf fußenden Ländergesetze, z.B. das bayerische Wassergesetz (BayWG). Eingriffe in den Grund-, Boden- und Oberflächenwasserhaushalt sind demnach in der Regel anzeige- und genehmigungspflichtig.
Damit die vielfältigen Nutzungen von Wasser wie Trink-, Brauch-, Thermal-, Mineralwassererschließungen sowie Oberflächenwassernutzungen realisiert werden können und genehmigungsfähig sind, sind im erforderlichen Umfang Erhebungen und Nachweise vor Ort erforderlich, um für den jeweiligen Nutzer (Kommunen, Wasserversorgungsunternehmen, Firmen und Privatpersonen)

sachgemäße und fundierte wasserrechtliche Antragsunterlagen zu erstellen. Auch für diese sind Regelwerke, Verordnungen und Richtlinien zu beachten.
Im Zuge von wasserrechtlichen Verfahren ist häufig eine fachliche und gutachterliche Begleitung des beauftragten Vorhabens erforderlich (wie z. B. im Wasserschutzgebiets- oder Entnahmeverfahren).

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